Schulclub „Exit“                                               

Gymnasium Dresden-Cotta

Cossebauder Straße 35

01157 Dresden

Tel.: (0351) 43219-0

 

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SATZUNG DES SCHULCLUBS „EXIT“

 

1.       Aufgabenverteilung

 

1.1    Der  Schulclub  „Exit“  versteht  sich  als  Organ der Schülermitwirkung am Gymnasium Dresden-Cotta.

 

1.2     Er untersteht dem Schulleiter und dem von der Schulleitung beauftragten Lehrer.

 

1.3     Der  Schulclub „Exit“  fördert  Kontakte zwischen  Schülern aller Jahrgangsstufen durch
   - die Mitwirkung bei der Pausengestaltung und
   - die im Clubprogramm ausgewiesenen außerunterrichtlichen Veranstaltungen.

 

1.4     Der Clubraum (Zimmer 214a) steht allen Klassen, Kursen, dem Lehrerkollegium und dem Förderverein zur Nutzung zur Verfügung (siehe auch 4.8 und 5.7).


  

2.        Mitgliedschaft

 

2.1        Jeder Schüler des Gymnasiums Dresden-Cotta kann im Schulclub „Exit“ mitarbeiten. Voraussetzung dafür sind freie Plätze in der Clubmannschaft. Über die Aufnahme eines neuen Clubmitgliedes kann die Mitgliederversammlung nach einer Probezeit von mindestens vier Wochen abstimmen, wenn Zweifel an der Eignung des Anwärters bestehen.

 

2.2        Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.

 

2.3        In regelmäßigen Abständen finden Mitgliederversammlungen statt, an denen alle Mitglieder des Schulclubs „Exit“ teilnehmen.

 

2.4        Der  Schulclub  „Exit“  vertritt  seine  Interessen  gegenüber  der  Schulleitung durch die Clubleitung. Diese besteht aus
- einem Vorsitzenden
- einem stellvertretenden Vorsitzenden und
- einem Kassenführer.

 

2.5        Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender werden zu Beginn eines jeden Schuljahres durch die Mitgliederversammlung gewählt. Falls diese neu gebildet wird, kann der beauftragte Lehrer geeignete Schüler bestimmen. Nach höchstens sechs Monaten müssen sie dann durch die Mitgliederversammlung im Amt bestätigt werden.

 

2.6        Der Kassenführer wird vom beauftragten Lehrer eingesetzt. Ist der Kassenführer nicht volljährig, so muss ein volljähriger gesetzlicher Vertreter sein Einverständnis geben, womit dieser für bewusste oder grob fahrlässige Handlungen zum Schaden des Schulclubs „Exit“ die Haftung übernimmt.

 

2.7        Der beauftragte Lehrer kann weitere Funktionen an geeignete Schüler übertragen.

 

2.8        Der beauftragte Lehrer ist gegenüber der Lehrerkonferenz rechenschaftspflichtig. Bei der Einteilung von Aufsichtskräften handelt er eigenverantwortlich. Volljährige Mitglieder können mit Aufsichtsaufgaben betraut werden.

 

2.9        Die Clubschlüsselausgabe an Clubmitglieder erfolgt gegen Unterschrift durch den Hausmeister bzw. durch den beauftragten Lehrer. Clubschlüssel dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben werden. Verstöße ziehen die Haftung für eventuelle Schäden und den Entzug des Schlüssels nach sich.

 

 

3.       Finanzierung

 

3.1        Der Schulclub „Exit“ finanziert sich durch Spenden und Unkostenbeiträge.

 

3.2        Die Tätigkeit aller Clubmitglieder ist ehrenamtlich.

 

3.3        Ausgaben dürfen eigenverantwortlich nur zur Finanzierung der Versorgung von Clubveranstaltungen und zur Aufrechterhaltung des täglichen Clubbetriebes verwendet werden. Verkaufspreise orientieren sich an den Einkaufspreisen. Ausgaben dürfen Einnahmen nicht übersteigen.

 

3.4        Der Kassenprüfer / beauftragte Lehrer kontrolliert regelmäßig die Buchführung des Kassenführers.

 

3.5        Die Verwendung erwirtschafteter finanzieller Mittel, die nicht unter 3.3 fallen, bedarf eines Mehrheitsbeschlusses der Mitgliederversammlung.

 

 

4.       Tätigkeit des Schulclubs „Exit“

 

4.1        Der Schulclub „Exit“ sieht eine Aufgabe im Angebot außerunterrichtlicher Veranstaltungen. Die Mitgliederversammlung plant diese Veranstaltungen in Absprache mit dem Schulleiter, dem beauftragten Lehrer und dem Hausmeister. Zur Veröffentlichung ihrer Planung nutzt sie die zugewiesenen Informationstafeln im Schulhaus. Verantwortlich ist die Clubleitung.

 

4.2        Veranstaltungen des Schulclubs „Exit“ sind schulische Veranstaltungen. Sie stehen in der Regel nur Schülern des Gymnasiums Dresden-Cotta offen.

 

4.3        Die Zulassung von Gästen bedarf jeweils einer zusätzlichen Regelung durch den Schulleiter.

 

4.4        Clubveranstaltungen dürfen unterrichtliche Veranstaltungen in keiner Weise beeinträchtigen!

 

4.5        Clubveranstaltungen dürfen in ihrer inhaltlichen Gestaltung den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen, insbesondere den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und dem Verbot kommerzieller Werbung und politischer Betätigung.

 

4.6        Der Clubraum (Zimmer 214a) ist täglich geöffnet von

        09.10 Uhr bis 09.20 Uhr
        11.05 Uhr bis 11.25 Uhr
        13.10 Uhr bis 13.25 Uhr (außer mittwochs)

 

4.7        Alle Klassen und Kurse können ihre eigenen Veranstaltungen täglich zu den Öffnungszeiten des Clubs bei einem Clubmitglied anmelden. Die Anmeldung muss mindestens vierzehn Tage vor der geplanten Veranstaltung erfolgen. Sie ist vom beauftragten Lehrer schriftlich im Veranstaltungsbuch zu genehmigen; anderenfalls darf die Veranstaltung nicht durchgeführt werden. Bei jeder Veranstaltung muss ein Mitglied des Schulclubs „Exit“ anwesend sein, das für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich ist. Außerdem muss eine Aufsichtskraft aus dem Lehrerkollegium anwesend sein. Die Clubleitung unterstützt die Veranstalter in organisatorischen und inhaltlichen Fragen.

 

4.8        Für Veranstaltungen mit einer Dauer von zwei Stunden oder mehr wird eine Nutzungsgebühr von 5,00 € erhoben. Sie ist bei der Anmeldung der Veranstaltung zu entrichten.

 

4.9        Eintrittskarten für Clubveranstaltungen werden den Schülern des Gymnasiums grundsätzlich im Vorverkauf angeboten.

 

 

5.       Festlegungen für die Nutzung des Clubraumes (Zimmer 214a)

 

5.1        Der Clubraum darf von Schülern nur bei Anwesenheit von mindestens einem Clubmitglied benutzt werden.

 

5.2        Clubveranstaltungen und Veranstaltungen im Clubraum unterliegen den Bestimmungen der Hausordnung des Gymnasiums Dresden-Cotta.

 

5.3        Klassen, Kurse und  andere  Personen, die  als  Nutzer  des  Clubraumes  auftreten,  sind  verpflichtet, den Clubraum nach Veranstaltungsende ordnungsgemäß zu verlassen. Dazu gehören

- die Reinigung des Raumes (mindestens besenrein)
- der Abwasch
- das Abschalten aller elektrischen Geräte (z.B. Licht und Wasserboiler)
- das Schließen der Fenster (im Club, aber auch z.B. in den Toiletten)
- die Abgabe der Schlüssel beim Hausmeister (falls nicht anders vereinbart)

Verantwortlich sind die aufsichtsführenden Lehrkräfte und das anwesende Clubmitglied.

 

5.4        Die Dauer einer Veranstaltung wird mit der Clubleitung, dem beauftragten Lehrer und dem Hausmeister vereinbart. Veranstaltungen von Klassen und Kursen enden grundsätzlich 19.00 Uhr. Das Schulhaus muss bis spätestens 19.30 Uhr verlassen worden sein. Veranstaltungen, die vom Club organisiert werden, enden generell 21.00 Uhr. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Hausmeister möglich.

 

5.5        Auf das Rauch- und Alkoholverbot wird ausdrücklich hingewiesen.

 

5.6        Für schuldhaft und grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der Nutzer.

 

5.7        Für Schüler, die schuldhaft oder grob fahrlässig Schäden verursacht oder gegen das Rauch- und Alkoholverbot verstoßen haben, kann die Mitgliederversammlung Clubverbot aussprechen. Der Ausschluss beträgt ein Jahr und kann nur durch die Mitgliederversammlung vorzeitig aufgehoben werden. Der sofortige Ausschluss von der entsprechenden Veranstaltung durch aufsichtsführende Kräfte bleibt hiervon unberührt.

 

5.8        Ein gesonderter Dienstplan regelt die Einteilung der Clubmitglieder für die täglichen Aufgaben. Verantwortlich ist die Clubleitung.        

 

5.9        Für die Sauberkeit des Clubraumes ist die Clubleitung verantwortlich. Einzelheiten regelt ein gesonderter Reinigungsplan.

 

 

6.       Durchführungsbestimmungen

 

6.1        Vorliegende Satzung des Schulclubs „Exit“ wurde von der Clubleitung erarbeitet. Sie
wurde ergänzt und bestätigt durch

- den Schulleiter
- den beauftragten Lehrer
- die Mitgliederversammlung des Schulclubs „Exit“

 

6.2        Sie gilt bis auf Widerruf.

 

 

Dresden, 07.02.2002

 

 

____________________              ____________________               ____________________
          Clubleitung                                   Beauftragter                                   Schulleiter

         Vorsitzender                                      Lehrer         

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